Kommunale Informationsstelle Blaualgen
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Fax 055 286 11 12
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Blaualgen / kommunale Informationsstelle
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2024
Aktuelle Phase: Präventiv
Seit Mitte April werden laufend Begehungen unter Berücksichtigung der gleichen Standorte wie in den Jahren zuvor durchgeführt, ohne diese spezifisch zu dokumentieren. Es bestehen aktuell keine Hinweise auf das Vorhandensein von Blaualgen. Nach den intensiven Regenfällen Ende Mai und dem hohen Seewasserspiegel wurde gleichwohl die Phase «Präventiv» mit entsprechenden Hinweisen durch Plakate am See ausgerufen. Die Überflutung der Uferbereiche und der erhebliche Schmutzwassereintrag in den See, durch die Überlastung des Kanalisationssystems haben eine vergleichbare Situation wie 2021 hervorgerufen. Trotz oder gerade wegen der vielen Niederschläge, bzw. der geringen Sonnenstunden im Juni ist das Algenwachstum generell aber weiterhin kaum in Gang gekommen, auch Blaualgenwachstum sind nirgends zu erkennen.
Weitergehende Hinweise und Verhaltensregeln
https://www.sg.ch/umwelt-natur/wasser/seen---weiher/gewaesserqualitaet/blaualgen-.html
Hintergrund
Im Sommer 2021 starben in Schmerikon zahlreiche Hunde. Alle Vorkommnisse standen im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im Flachwasser oder im Uferbereich beim Aabach-Delta oder an der Seeanlage. Es ist erhärtet, dass es sich um Vergiftungen durch ein Neurotoxin handelt. Im stehenden Wasser an der Mündung des Aabachs konnte ein für Blaualgen bekanntes Toxin nachgewiesen werden. Als Ursprung wurde die Blaualge des Typus Tychonema bourrellyi identifiziert.
Das Amt für Wasser und Energie hatte bereits 2021die Beobachtung des Seeanstosses in Schmerikon initiiert und diese 2022 erfolgreich weitergeführt. Die Gemeinde Schmerikon stützte sich in seinen Publikationen auf die Erkenntnisse der kantonalen Fachpersonen. Gemeinsam mit der Ortsgemeinde wurde 2023 das private Labor AquaPlus AG, Zug mandatiert, das Monitoring fortzusetzen. Ab 2024 erfolgt die Begehung durch eine Person vor Ort, die eigens instruiert wurde. Diese bietet bei Verdacht die privaten oder kantonalen Fachpersonen auf.
Für Hunde besteht bei Vorhandensein dieser spezifischen Blaualge Lebensgefahr. Für Menschen, insbesondere Kleinkinder, kann eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Unabhängig der Gefährdungssituation erachtet die Politische Gemeinde den Erlass eines Hunde- und/oder Badeverbotes nicht als zweck- und verhältnismässig und beschränkt sich auf Hinweise und Warnungen. Der Mensch muss im Umgang mit Naturgefahren Eigenverantwortung entwickeln und kann diese nicht an eine Behörde delegieren.