Elternschaftsbeiträge
Bei Geburt eines Kindes haben die Eltern Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. des Konkubinatspartners nicht gedeckt ist.
Elternschaftsbeiträge werden für die ersten 6 Monate nach der Geburt ausgerichtet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Soziale Dienste | 055 286 11 13 | sozialedienste@schmerikon.ch |
Name | Download |
---|