Beglaubigungen
Oftmals ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z.B. bei Vollmachten, Eintrag ins Handelsregister oder Kirchenaustritt. Die Beglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person unterschrieben hat. Deshalb muss diese Person vor der Urkundsperson unterschreiben.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument und ein Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorgelegt werden.
Die Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass Fotokopie, Abschrift oder Auszug mit dem Original übereinstimmt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 055 286 11 11 | kanzlei@schmerikon.ch |