Hundekontrolle
Meldepflicht
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat dies der politischen Gemeinde zu melden. Adressänderungen, Änderungen der Personalien des Halters, Besitzerwechsel sowie der Tod des Hundes sind der AMICUS (Identitas AG, Tel. 0848 777 100) und der Hundekontrollstelle der Gemeinde Schmerikon zu melden.
Hundetaxe
Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Hundetaxe. Die Taxe ist für ein Kalenderjahr im Voraus geschuldet. Die Hundesteuer pro Hund beträgt Fr. 100.--.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_Hundekontrolle.pdf (PDF, 459.21 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Hundekontrolle.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 286 11 19 | einwohneramt@schmerikon.ch |