Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schmerikon erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Für den Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Schmerikon ist der Einbürgerungsrat zuständig.
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Das Sekretariat des Einbürgerungsrates informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Verfahrensablauf und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie unter:
Staatssekretariat für Migration SEM
LINK: https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/themen/buergerrecht.html
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
LINK: https://www.sg.ch/recht/buergerrecht-zivilstand/einbuergerung.html
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt 'Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?' (PDF, 173.11 kB) | Download | 0 | Merkblatt 'Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?' |
Merkblatt Schmerikon Voraussetzungen zur Einbürgerung (PDF, 658.97 kB) | Download | 1 | Merkblatt Schmerikon Voraussetzungen zur Einbürgerung |
Merkblatt für Personen mit Schweizer Bürgerrecht (PDF, 483.36 kB) | Download | 2 | Merkblatt für Personen mit Schweizer Bürgerrecht |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 286 11 11 | kanzlei@schmerikon.ch |