Adressauskünfte
Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes auch an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden.
Art. 13 des "Gesetzes über die Niederlassung der Schweizer" sieht vor, dass Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Zuzugsort/-datum und die neue Adresse, sowie allenfalls Sterbedatum/-ort bekannt gegeben werden dürfen.
Bei Ausländern und Ausländerinnen kann zusätzlich Auskunft über den Status des Wohnsitzes (Bewilligung) gegeben werden.
Bei allen Adressanfragen ist ein Interessennachweis erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum, alte Adresse), desto schneller lässt sich die gesuchte Person identifizieren.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 286 11 19 | einwohneramt@schmerikon.ch |