Erhebliche bis grosse Waldbrandgefahr!
Im Kanton St.Gallen gilt zurzeit in allen Regionen eine erhebliche Waldbrandgefahr. Im Süden des Kantons und in Teilen des Rheintals ist die Trockenheit noch grösser. Dort haben viele Gemeinden deshalb ein absolutes Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe erlassen. Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage ist bei Feuern im Freien grosse Vorsicht geboten.
Die Monate Februar und März waren in der Schweiz ausserordentlich trocken und auch im April fiel bisher nur wenig Niederschlag. Es herrscht erhebliche Waldbrandgefahr. Im ganzen Kanton gilt deshalb aktuell die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen.
Das Kantonsforstamt bittet die Bevölkerung, sich an diese Verhaltenshinweise zu halten:
- Machen Sie Feuer nur in bestehenden Feuerstellen!
- Beobachten Sie das Feuer immer, und löschen Sie einen Funkenwurf sofort!
- Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle vollständig!
- Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden!
Feuerverbot in südlichen Gemeinden
Im Süden des Kantons und im Rheintal herrscht noch grössere Trockenheit. Die meisten Gemeinden in der Region haben deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.
Dazu zählen Amden, Weesen, Walenstadt, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Quarten, Flums, Sargans, Pfäfers, Mels, Altstätten, Eichberg, Oberriet und Rüthi.
Die Gemeinden und das Kantonsforstamt bitten die Bevölkerung in diesen Gemeinden, sich an diese Verhaltensvorgaben zu halten:
- Machen Sie keine Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald!
- Werfen Sie Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht sorglos weg!
- Feuern Sie kein Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe ab!
- Lassen Sie keine Himmelslaternen steigen!
Der Kantonale Führungsstab verfolgt die Situation rund um die Waldbrandgefahr und die Trockenheit. Informationen findet die Öffentlichkeit jederzeit auf der Website
Waldbrandgefahr | sg.ch
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