Wasserbaufachstelle
Die Gemeinde Schmerikon verfügt über zahlreiche Wasserflächen. Alleine der Anteil am oberen Zürichsee (Obersee) umfasst rund 2 qkm und damit rund ein Drittel der Gemeindefläche. Der Obersee gilt nach Wasserbaugesetz als «übriges Gewässer», deren Unterhalt den betroffenen Grundeigentümern übertragen ist.
Der Kanton übt zahlreiche Hoheiten aus, wie beispielsweise die Seepolizei, die Kontrolle und Zulassung der Schiffe, die Erteilung der Schiffsführerausweise und die Konzessionierung und Bewilligung von Bauten in und am Wasser. Gleichwohl «gehört» der Obersee der «Öffentlichkeit» für die stellvertretend die Politische Gemeinde unterhaltspflichtig ist.
Wesentliche Herausforderung ist hierbei die Entfernung von Schwemmgut und Schwemmholz, insbesondere nach Unwettern. Hierbei stützt sich die Gemeinde auch auf den Seerettungsdienst (SRD Oberer Zürichsee) ab, der eine Schwemmgutsperre betreibt.
Der Linthkanal bildet im Süden die Gemeinde- und Kantonsgrenze. Dieses Bauwerk besteht seit über 200 Jahren. Für den Bau- und Unterhalt ist die «Linthverwaltung» zuständig, ein Konkordat der vier Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich. Auch der nördlich angrenzend Nebenkanal, der die Linthebene entwässert, steht im Unterhalt der Linthverwaltung.
Der Aabach entwässert ein weites Gebiet umfassend 38.3 qkm. Er entsteht aus dem Zusammenfluss des Goldingerbachs (Hintergoldingen), der Ranzach (Walde) und des Mülibachs (Ricken). Im Uznaberg verlässt er das Tobel und fliesst über eine Distanz von 2.6 km durch die Ebene zum See. Auf dem letzten Kilometer, ab der gedeckten Holzbrücke, ist der Bach kanalisiert. Dieses Werk stammt vom Ende des 19. Jahrhunderts und wurde letztmals 1997 saniert. Anstehend ist ein Sanierungsprojekt im Oberlauf, ab SBB-Brücke bis zum Tobelaustritt. Es besteht ein Perimeter-Unternehmen, welches für Bau- und Unterhalt zuständig ist. Perimeterpflichtig sind alle von einem möglichen Wasseraustritt betroffenen Grundeigentümer (insgesamt rund 300 Parzellen in Uznach und Schmerikon). Die Perimeterpflicht ist im Grundbuch als Last festgehalten. Der Mündungsbereich (Aabach-Delta) darf seit 1997 nur noch rund alle sieben Jahre gebaggert werden. Er ist ein beliebter Treffpunkt für Tagestouristen, Ausflügler und Hundehalter.
Weitere kleine Bäche entspringen im Hügel ob dem Dorf (Goldberg/ Döltsch). Es sind dies der Schlattbach, der Kanzelbach, der Goldbergbach und der Kürzibach. Sie queren alle das Siedlungsgebiet in Rohrleitungen «eingedolt» auf ihrem Weg in die Ebene und zum See und werden daher kaum wahrgenommen. Die Klimaveränderung mit höherer Anzahl Unwetter und Wasserfluten, die gesetzlichen Grundlagen zum Wasserbau und dem Gewässerschutz erfordern in den nächsten Jahren Anpassungen, bzw. Ersatz zahlreicher Leitungen.
Die Wasserbaumassnahmen werden durch die Werkkommission mit den Baumassnahmen an anderen kommunalen Werken koordiniert. Die Planung obliegt privaten Ingenieurbüros. Im Unterhalt wirkt insbesondere der Werkdienst des Amt Tiefbau und Liegenschafen. Die Perimeter-Beiträge (Aabach) werden alle vier Jahre gemeinsam mit den Grundsteuern durch die Finanzverwaltung erhoben. Auskünfte zur Höhe und Natur der Beiträge erteilt der Präsident der Perimeter-Kommission Brunschwiler Félix.
Zuständige Kommissionen
Kontakt
WasserbaufachstelleHauptstrasse 16
8716 Schmerikon
Tel. 055 286 11 01
felix.brunschwiler@schmerikon.ch
Personen
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