Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Prüfung und Entrichtung der Arbeitslosenentschädigung und anderer Leistungen sind die Arbeitslosenkassen zuständig. Sie nehmen Anmeldungen entgegen, klären den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab, berechnen die Höhe und die Bezugsdauer für Taggelder und zahlen gegebenenfalls monatlich die Arbeitslosentaggelder oder andere Leistungen aus. Bei der Stellensuche stehen den Stellensuchenden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Seite.