Kanzlei: Gastgewerbe - Patentgesuch (neu)
- handlungsfähig ist;
- charakterlich geeignet ist;
- Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet;
- zur Nutzung des Betriebes berechtigt ist.
Der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Vorschriften muss direkt mit dem Bausekretariat Kontakt aufgenommen werden.
Betreffend lebensmittelpolizeilichen Vorschriften steht Ihnen das Kantonale Amt für Lebensmittelkontrolle, Regionalinspektorat Bazenheid, gerne zur Verfügung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 286 11 11 | kanzlei@schmerikon.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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