Grundsteuern / Liegenschaftsabgaben
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben.
Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser eines Grundstückes sind (Art. 238 StG).
Der Steuersatz beträgt 0.8 Promille vom Verkehrswert bzw. Ertragswert.
Die Bürgerschaft befindet jeweils an der Bürgerversammlung im Rahmen des Steuerplans über den Steuersatz.
Kehrichtgrundgebühren
Die Grundgebühr wird je Wohneinheit und je Gewerbe- oder Industriebetrieb erhoben und beträgt Fr. 80.00. Zusammen mit den Kehrichtsack- und Containergebühren sind sie so bemessen, dass die Aufwendungen für die Sammel- und Transportdienste, die Kehrichtverwertung und alle Separatsammlungen gedeckt sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 055 286 11 15 | finanzverwaltung@schmerikon.ch |
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