Grundbuchgeschäfte
Das Grundbuchamt bietet verschiedene Dienstleistungen rund um das Grundbuch an:
Handänderungen
Soll ein Grundstück in der Gemeinde Schmerikon veräussert werden, ist das Grundbuchamt zuständig. Das Grundbuchamt erstellt im Auftrag des Veräusserers und aufgrund seiner Angaben den entsprechenden Vertrag für die Handänderung. Dabei gibt es verschiedene Arten von Handänderungen, zum Beispiel: Kauf, Schenkung, Abtretung, Tausch, Erbgang oder Erbteilung. Die meisten dieser Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung.
Grundpfandrechte/Hypotheken
In vielen Fällen finanzieren Banken oder Versicherungen den Grundstückkauf mit. Dabei dient ihnen das Grundstück als Sicherheit für ihr Darlehen. Aus diesem Grund wird ein Pfandvertrag durch die Geldinstitute erarbeitet und dem Grundbuchamt zugestellt. Der Grundeigentümer und Schuldner wird dann zur Vertragsunterzeichnung eingeladen. Gestützt auf den unterzeichneten und beurkundeten Pfandvertrag wird das Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.
Dienstbarkeiten
Mit dem Eintrag einer Dienstbarkeit muss der belastete Grundeigentümer bestimmte Eingriffe in sein Eigentum dulden bzw. gestatten oder gegenüber dem Berechtigten unterlassen. Als Berechtigte einer Dienstbarkeit können Eigentümer anderer Grundstücke (Grunddienstbarkeit) oder bestimmte Personen (Personaldienstbarkeit) eingetragen werden. Die Dienstbarkeiten haben Wirkung gegenüber jedermann, d.h. sie bleiben bei einem allfälligen Verkauf des belasteten Grundstückes bestehen. Inhalte von Dienstbarkeiten können beispielsweise sein:
- Fuss- und Fahrwegrechte
- Durchleitungsrechte
- Benützungsrechte
- Wohnrechte
- Nutzniessungen
Vormerkungen
Die Vormerkung eines persönlichen Rechts einer Person an einem Grundstück bewirkt, analog der Dienstbarkeit, dass eine privatrechtliche Abmachung Wirkung gegenüber jedermann entfaltet. Im Gegensatz zur Dienstbarkeit betreffen diese Abmachungen persönliche Rechte, die nicht das Eigentumsrecht an der Liegenschaft tangieren. Vormerkbar sind persönliche Rechte nur, wenn sie das Gesetz vorsieht. Beispiele möglicher vormerkbarer Rechte:
- Kaufsrechte
- Rückkaufsrechte
- Vorkaufsrechte
- Mietverträge
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 055 286 11 16 | christoph.romer@schmerikon.ch |