Feuerwerk: Bewilligung
Ausweispflicht
Ab dem 1. Januar 2014 wird für den Abbrand von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 ein Verwendungsausweis benötigt. Bei diesem Ausweis handelt es sich um einen eidgenössischen Fachausweis, welcher nach erfolgreich absolviertem Kurs durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausgestellt wird.
Erwerbsschein/Abbrandbewilligung
Der Bezug von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4 ist ab dem 1. Januar 2014 nur noch mit einem Erwerbsschein oder einer Abbrandbewilligung möglich.
Gesuche
Wer Feuerwerkskörper der Kategorie 4 erwerben bzw. abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprengstoff / Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen einreichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 286 11 11 | kanzlei@schmerikon.ch |