Prämienverbilligung
Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Anspruchsjahres ermittelt. Die Anspruchsberechtigten erhalten jeweils bis Ende Dezember ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung.
Wer bis anfangs Januar kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf eine Verbilligung hat, kann die Anmeldung elektronisch auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen einreichen. Der Anspruch kann jeweils bis am 31. März geltend gemacht werden.
Weitere Informationen und Erklärvideos finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Individuelle Prämienverbilligung 2024 (PDF, 89.96 kB) | Download | 0 | Merkblatt Individuelle Prämienverbilligung 2024 |
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 055 286 11 13 | anita.vonaarburg@schmerikon.ch |