Gastgewerbe
Gastgewerbliche Tätigkeiten (soweit sie gewerbsmässig ausgeübt werden), sowie der Kleinhandel mit gebrannten Wassern, sind nach Gastwirtschaftsgesetz bewilligungspflichtig. Die Gesuche können bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Polizeistundenverlängerungen können ebenfalls bei der Gemeindekanzlei beantragt werden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 286 11 11 | kanzlei@schmerikon.ch |