Sondernutzungsplan Gewässerraum Obersee - öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat beabsichtigt den Erlass des Sondernutzungsplanes Gewässerraum Obersee vom 25. März 2025 und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG), Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 17 Abs. 2bis des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, abgekürzt WBG) mit folgenden Dokumenten:
- Sondernutzungsplan Überbauungsplan Seeufergestaltung, Situation 1:1000 vom 25.03.2025;
- Sondernutzungsplan Gewässerraum Obersee, Situation 1:1000 vom 25.03.2025
- Planungsbericht vom 25.03.2025;
Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 im Gemeindehaus Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, oder im Internet unter Informations- und Mitwirkungsplattform der Politischen Gemeinde Schmerikon eingesehen werden.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, eingereicht werden.
Gemeinderat Schmerikon