Öffentliche Auflage - Teilzonenplan Härti
Der Gemeinderat hat am 9. Januar 2025 in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben:
Teilzonenplan Härti
Parz. Nrn. 817, 1248 und 1249
Der Teilzonenplan liegt vom 6. März 2025 bis 4. April 2025 öffentlich auf. Auflageort ist die Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde Schmerikon eingesehen werden (www.schmerikon.ch).
Innert der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan beim Gemeinderat, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Schmerikon
Zugehörige Objekte
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Planungsbericht_öffentliche Auflage (PDF, 1.98 MB) | Download | 0 | Planungsbericht_öffentliche Auflage |
Teilzonenplan Härti_öffentliche Auflage (PDF, 898.54 kB) | Download | 1 | Teilzonenplan Härti_öffentliche Auflage |