Betreibungsamt
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen und erteilt Auskünfte.
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.
Detaillierte Informationen rund um das Betreibungsamt sowie verschiedene Formulare finden Sie beim Betreibungsschalter.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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